Bewerbung für Schöffe
In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.
Sie haben nun die Möglichkeit, sich selbst für das Amt des Schöffens zu bewerben. Die entsprechenden Bestimmungen finden Sie im "Merkblatt für Schöffen".
Das Formular für die Bewerbung zur Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2023 können Sie bei der Verwaltungsgemeinschaft Steinkirchen
- persönlich abholen
- über E-Mail anfordern (huber@vg-steinkirchen.de) oder
- auf der Homepage der Verwaltungsgemeinschaft Steinkirchen herunterladen